Um die Aufgabe als Betriebsrat wahrzunehmen, benötigen die Betriebsratsmitglieder Kenntnisse im Arbeitsrecht insbesondere Grundlagen des Betriebsverfassungsrecht und Individualarbeitsrecht. Schwerpunkt der Betriebsratstätigkeit: §87 BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Soziale Angelegenheiten, §92 BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Personellen Angelegenheiten und die Mitbestimmung des Betriebsrat bei Wirtschaftlichen Angelegenheiten. Casus Seminare bietet erschwingliche Seminare in Berlin, Düsseldorf und Dortmund. Gerna auch als kostengünstige, bezahlbare Inhouse Seminare bzw. interne Firmenschulung.